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Teilnahmebedingungen
Allgemeines
Der Wettbewerb wendet sich weltweit an engagierte und hochklassige junge Vokalgruppen. Er findet vom 27. bis 29. April 2012 in Leipzig statt,
die Wettbewerbstage sind der 27. und 28. April 2012. Alle Gruppen konkurrieren in einer gemeinsamen Kategorie und können ihren Wettbewerbsbeitrag verstärkt oder
unverstärkt darbieten. Teilnahmeberechtigt sind Vokalgruppen mit drei bis acht Mitgliedern. Das Durchschnittsalter des Ensembles sollte zum Ende des Bewerbungszeitraumes (15. Januar 2012)
28 Jahre nicht überschreiten. Instrumentalbegleitung ist nicht zugelassen. Mindestens die Hälfte des vorzutragenden Repertoires sollte in der
Stimmenanzahl der Anzahl der Ensemblemitglieder entsprechen (“one-to-a-part”). Frühere Wettbewerbsteilnehmer können sich erneut bewerben (ausgenommen Award-Gewinner).
Auftritt
Jede Gruppe hat für ihren Wettbewerbsauftritt mindestens 15 Minuten und maximal 20 Minuten Bühnenzeit.
Diese beinhaltet sowohl die musikalischen Teile des Auftritts als auch eventuelle Moderationen.
Bei Zeitüberschreitung behält sich die Jury Punkteabzug vor. Die Gruppe darf während des Wettbewerbsauftrittes
nicht von einem Dirigenten geleitet werden.
Technik
Die Technik inklusive Techniker für verstärkte Gruppen wird nach Absprache vom Veranstalter des Wettbewerbs gestellt.
Vokalgruppen, die mit Verstärkung singen, wird empfohlen, ihren eigenen Techniker zum Wettbewerb mitzubringen.
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Kosten
Fahrt- und Unterbringungskosten werden von den Teilnehmern selbst getragen, die Veranstalter sind auf Anfrage bei
der Vermittlung von Quartieren behilflich. Zum Wettbewerb zugelassene Gruppen müssen eine Anmeldegebühr von 100 €
pro Ensemble entrichten. Für die Wettbewerbsteilnehmer besteht während des Wettbewerbs die Möglichkeit,
für die Konzerte des Internationalen Festivals für Vokalmusik a cappella je nach Verfügbarkeit ermäßigte Karten zu erwerben.
Zum Abschlusskonzert des Festivals am 29. April 2012 erhalten alle Wettbewerbs- teilnehmer freien Eintritt.
Auftrittsmodalitäten
Für alle Auftritte im Rahmen des Wettbewerbs und des jeweiligen Festivals für Vokalmusik
a cappella werden keine Gagen gezahlt. Dies betrifft insbesondere den Auftritt der Preisträger
beim Abschlusskonzert. Die Veranstalter sind berechtigt, alle Ver- anstaltungen im Rahmen des Wettbewerbs
und des Festivals akustisch und optisch aufzuzei- chnen und im Zusammenhang mit dem Wettbewerb und dem
Festival zu verwenden. Für die Wett- bewerbsteilnehmer erwachsen hieraus keine Vergütungs- ansprüche.
Alle Teilnehmer erklären sich mit der unent- geltlichen Veröffentlichung eines eventuellen Mitschnitts
einverstanden.
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